Allgemeines zur elektronischen Rechnungsstellung

Ab dem 01.01.2025 akzeptiert die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form gemäß den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Verbindung mit dem E-Rechnungsgesetz RLP. Dies gilt für alle Rechnungen, die an unsere Verwaltung gestellt werden.

Für die Einreichung von elektronischen Rechnungen haben Sie grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

1. Einreichung über die sog. Leitweg-ID
2. Einreichung per E-Mail an rechnung@neustadt.eu

Elektronische Rechnungen müssten im Standardformat XRechnung oder einem anderen EU-konformen Format (z.B. ZUGFeRD) übermittelt werden.
Nur in Ausnahmefällen werden Rechnungen in PDF-Format akzeptiert.

Wir empfehlen allen Lieferanten und Dienstleistern, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten. Weitere Informationen sowie technische Details zur Einreichung finden Sie hier auf der Website des Landes.