Wahlberechtigung - Wer darf alles wählen?

Wahlberechtigt sind

  • Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
  • Staatenlose
  • Eingebürgerte
  • Spätaussiedlerinnen und -aussiedler
  • Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler/innen)
  • sowie die Kinder der oben Genannten.

Weitere Voraussetzungen für die Wahlberechtigung sind:

  • die Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag
  • mindestens drei Monate mit Erstwohnsitz in der Stadt Neustadt an der Weinstraße inkl. den Ortsbezirken gemeldet (10. August 2024) 
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht im Sinne des § 2 Kommunalwahlgesetz


Wahlberechtigt sind ebenfalls nur Einwohnerinnen und Einwohner, die im Wählerverzeichnis geführt sind. Sofern Sie nicht im Wählerverzeichnis geführt sein sollten, können Sie über den folgenden Antrag bis zum 21. Oktober 2024, 12:00 Uhr, die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. 

▶ Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis_BMUI