Wählbarkeit - Wer kann alles gewählt werden?
Nur vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber können grundsätzlich gewählt werden.
Kandidieren dürfen alle Einwohnerinnen und Einwohner im Einzugsgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße inkl. den Ortsbezirken mit oder ohne Migrationshintergrund und unabhängig von der Staatsangehörigkeit ab dem 16. Lebensjahr.