Allgemeine Information zur Einreichung von Wahlvorschlägen

▶ Wo und bis wann sind Wahlschläge einzureichen?

Wahlvorschläge für den Beirat Migration und Integration sind bis spätestens zum 23. September 2024, 18:00 Uhr beim Wahlamt der
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße 
im Zimmer 117-119 
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße 
einzureichen. 


Wer kann Wahlvorschläge einreichen?

  • Jeder Wahlberechtigte
  • Wahlberechtigte können sich auch selbst vorschlagen. 
  • Vereine
  • Verbände
  • sonstige Organisationen 
  • politische Parteien und Wählergruppen

▶ Was gibt es bei der Einreichung von Wahlvorschlägen noch zu beachten?

  • Der Wahlvorschlag ist vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. 
  • Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig. 
  • Im Wahlvorschlag sind der/die Vorschlagende und die Vorgeschlagenen jeweilis mit Name, Vorname und Anschrift eindeutig zu bezeichnen. 
  • Für eine bessere Identifizierung der Vorgeschlagenen sollen auch weitere Merkmale, wie Beruf, Stand oder Alter, angegeben werden.