Allgemeine Information zur Einreichung von Wahlvorschlägen
▶ Wo und bis wann sind Wahlschläge einzureichen?
Wahlvorschläge für den Beirat Migration und Integration sind bis spätestens zum 23. September 2024, 18:00 Uhr beim Wahlamt der
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
im Zimmer 117-119
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
einzureichen.
▶ Wer kann Wahlvorschläge einreichen?
- Jeder Wahlberechtigte
- Wahlberechtigte können sich auch selbst vorschlagen.
- Vereine
- Verbände
- sonstige Organisationen
- politische Parteien und Wählergruppen
▶ Was gibt es bei der Einreichung von Wahlvorschlägen noch zu beachten?
- Der Wahlvorschlag ist vom Vorschlagenden zu unterzeichnen.
- Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig.
- Im Wahlvorschlag sind der/die Vorschlagende und die Vorgeschlagenen jeweilis mit Name, Vorname und Anschrift eindeutig zu bezeichnen.
- Für eine bessere Identifizierung der Vorgeschlagenen sollen auch weitere Merkmale, wie Beruf, Stand oder Alter, angegeben werden.