Benötige ich einen Meldeschein für meine Ferienunterkunft?
Am 18. Oktober 2024 hat nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages auch der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit ist beschlossen, dass der besondere Meldeschein ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr von Übernachtungsgästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt werden muss (Quelle: Deutscher Tourismusverband; 2024).
Weitere Informationen finden Sie hier.