Informationen zur Eröffnung von Ferienunterkünften: Anmeldung, Beiträge, ...

  • Ob eine Nutzungsänderung des Gebäudes notwendig ist oder allgemein die Nutzung eines Gebäudes für Ferienwohnungs- oder Ferienhauszwecke genehmigt wird, wird einzelfallbezogen festgelegt. Wir empfehlen eine vorsorgliche Beratung durch die zuständige Bauberatungsbehörde. Kontakt: Frau Melanie Nicklis; 230 Bauordnung; Amalienstr. 6; 06321 855-1888; melanie.nicklis@neustadt.eu.
  • Ob eine gewerbliche Anmeldung erforderlich bzw. empfehlenswert ist, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Ordnungsamt, Gewerbewesen, Herrn Oliver Brysch (06321 – 855 1251) oder Frau Heike Wenzel (06321 – 855 1406).
  • Gastgeber in Neustadt an der Weinstraße sind verpflichtet, einen jährlichen Tourismusbeitrag zu leisten. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung, Abteilung Steuer ist Herr Maximilian Heine (06321 – 855 1451). Die Berechnung unterscheiden sich nach Art der Vermietung und ist – anders als in anderen Regionen – nicht an einen Meldeschein gebunden. Hier finden Sie einige Beispiele der Berechnung.
  • Das Finanzamt in Neustadt an der Weinstraße selbst hat keinen festen Ansprechpartner für Vermietenden von Ferienunterkünften. Jedoch können Sie die Hotline des Finanzamtes anrufen unter 0261 – 201 792 79 (Mo – Do von 08:00 – 17:00; Fr 08:00 – 13:00).
  • Unterkünfte mit mehr als 10 Betten sind verpflichtet, monatlich die Buchungen an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz zu melden. Hier der entsprechende Link zu IDEV .
  • Seit 2023 sind alle Portale, also auch alle Buchungsportale, verpflichtet, die im Jahr stattgefundenen Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZST) zu melden. Stichpunkt: Meldepflichten DAC7 digitaler Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG ).              
    Bei Ferienunterkünften betrifft das alle Buchungen, die über das entsprechende Portal gebucht wurden. Also nicht Buchungen, die die Gastgeber direkt per email oder Telefon erhalten haben! Die Meldung erfolgt automatisch über die Portale.
  • GEZ Gebühr fällt dann an, wenn die Adresse der Ferienunterkunft von Ihrer eigenen Adresse mit dem dazugehörigen Anschluss abweicht. Oder andersherum: Befindet sich die Ferienwohnung oder das Gästezimmer im eigenen Haus, wird die GEZ-Gebühr durch Ihren privaten Anschluss schon abgedeckt.

Alle relevanten Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Tourismusverbands (DTV).

Im Vermieterhandbuch der Südlichen Weinstraße finden Sie umfangreiche Informationen zu verschiedensten Themen.


Einige Kriterien für die Vermietung von Ferienunterkünften

  • Eine Ferienwohnung muss über einen separaten Eingang verfügen.
  • Eine Ferienwohnung muss über eine ausgestattete Küche verfügen.
  • Alle Räume müssen abschließbar sein und mit Fenster ausgestattet. Nur das Bad darf auch innenliegend sein.
  • Die Endreinigung muss laut Gesetz immer im Preis enthalten sein, sie darf also nicht separat ausgewiesen werden.
  • Weitere Details zu den Mindestkriterien für Ferienwohnungen und Ferienhäuser finden Sie auf der Seite des DTV, s. unten.