Voraussetzungen
Den Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen.
- Der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein.
- Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird.
- Die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen entweder als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden. Karosseriebauformen: Steilheck, Kombi, Kastenwagen oder Transporter.