Gebühren
Die Parkflächen in Neustadt an der Weinstraße sind in drei Zonen eingeteilt, in denen unterschiedliche Parkgebühren anfallen:Rote Fläche = Zone 1 (1,00 Euro/Std.) = Kernzone
Gelbe Fläche = Zone 2 (0,50 Euro/Std.) = Randzone
Grüne Fläche = Zone 3 (0,50 Euro/Std.) = Randzone
Eine Übersicht über die Parkzonen finden Sie in unserem Parkplan mit Parkzonen zum Download.
- Die Gebühr zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum beträgt in der Randzone 0,50 €/Std und in der Kernzone 1 €/Std. Der Mindesteinwurf beträgt 0,10 €. Bei Tagesticketplätzen beträgt die Gebühr 2 €/Tag
- Samstags gilt ein attraktiver Tarifrabatt: Die erste Stunde ist kostenpflichtig, die zweite kostenfrei!
- Beim Handyparken erfolgt die Abrechnung immer über den jeweiligen Betreiber.
- Die Gebühr ist am Parkscheinautomat passend zu entrichten, die Automaten haben keine Wechselmöglichkeit.
- Gebührenpflichtige Zeiten im öffentlichen Verkehrsraum: Montags bis Freitags: 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstags: 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Bei der Nutzung der Parkscheinautomaten wie auch beim Handyparken kann der "Parkschein" schon vor der gebührenpflichtigen Zeit gezogen werden. Der Zeitraum bis zur Gebührenpflicht bleibt ohne Berechnung; somit beginnt der Parkvorgang erst mit der Gebührenpflicht auf dem Parkplatz.
- Für Parkstände an einer Ladestation gelten gesonderte Regelungen: Hier ist das Parken nur während der Ladezeit zulässig und kostenfrei.
- Sonntags und an bundes-/landeseinheitlichen Feiertagen: Ohne zeitliche Beschränkung gebührenfrei