Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Mit der Umsetzung von Stadtsanierungsmaßnahmen sind auch bestimmte Rechte und Pflichten für die Eigentümer verbunden:
Für verschiedene Rechtsgeschäfte (z. B. der Kauf/die Übertragung von Grundstücken und Gebäuden, Grundschuldbestellungen) ist (neben der u.U. erforderlichen Baugenehmigung) eine besondere Sanierungsgenehmigung durch die Stadt erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften wie z.B. Verkäufen/Käufen von Immobilien im Sanierungsgebiet aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Kaufpreisprüfung eine Bearbeitungszeit der sanierungsrechtlichen Genehmigung von bis zu vier Monaten möglich ist (§ 145 Abs. 1 BauGB).