Abwassergruben – wichtige Informationen für Grundstücke ohne Kanalanschluss
Grundsätzlich sind bebaute Grundstücke an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.
Es gibt allerdings bebaute Grundstücke in Neustadt an der Weinstraße, die aus verschiedenen Gründen nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden können. Sofern auf diesen Grundstücken Schmutzwasser anfällt, müssen die Eigentümer/Eigentümerinnen eine geschlossene Abwassergrube bereithalten. Dabei handelt es sich um einen dicht verschlossenen Behälter, in dem das Abwasser sicher gesammelt und zur Abholung bereitgestellt wird.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, sofern Sie eine neue Abwassergrube errichten oder an der vorhandenen Grube Änderungen vornehmen möchten. Gemeinsam können wir klären, auf welche Kriterien zu achten ist, damit die Grube genehmigt und in Betrieb genommen oder weiterhin betrieben werden kann.
Wichtige Hinweise zu Abwassergruben:
Die Abwassergruben müssen wasserdicht, standsicher und dauerhaft korrosionsbeständig sein.
Es ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle fünf Jahre, die Dichtheit der Abwassergrube durch einen unabhängigen Sachverständigen/Sachverständige oder eine qualifizierte Fachfirma überprüfen lassen. Die Dichtheitsprüfung ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen, insbesondere nach DIN EN 1610, DIN 1986-30 und DIN 4261-1, durchzuführen.
Das Abwasser in der Grube muss regelmäßig abgefahren werden, mindestens einmal pro Halbjahr. Die Entleerung hat rechtzeitig zu erfolgen, spätestens dann, wenn nur noch 50 cm bis zum Zulauf freibleiben. Bitte vereinbaren sie rechtzeitig einen Termin für die Entleerung.
Die Abfuhr des Grubenabwassers darf ausschließlich die vom ESN beauftragte Firma UFO Rohrreinigungsdienst GmbH aus Mannheim, Tel. 0621/744545 durchführen. Die Kosten für die Abfuhr betragen derzeit 12,50 € / m³ einschl. Anfahrt. Die Abgabenerhebung erfolgt durch den ESN.
Warum ist das wichtig?
Eine regelmäßige Wartung und Dichtheitsprüfung schützt Sie und Ihr Grundstück vor Auslaufen des Schmutzwassers und damit vor gesundheitsgefährdenden Zuständen. Eine Gefährdung der empfindlichen Tier- und Pflanzenwelt kann somit erheblich reduziert werden.
Bitte wenden Sie sich an uns bei Fragen oder für Informationen.