Erhebung von Beiträgen
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z.B. Straßen, Wege, Plätze), bzw. einer Erschließungseinheit nach Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung erhoben.
Ausbaubeiträge werden grundsätzlich für alle Maßnahmen an bereits hergestellten Verkehrsanlagen (Erschließungsanlagen), die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau und/oder der Verbesserung dienen, erhoben.
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