Windenergie
Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
Die Nutzung von Windenergie spielt eine tragende Rolle für eine zukunftsfähige Energieversorgung. Das Thema wurde bereits im Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar von 2021 vertieft behandelt. Durch geänderte Gesetze hat die Metropolregion die Aufgabe, bis zum 31.12.2029 insgesamt 2,01 % der Regionsfläche als Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung zu sichern. Der Verband Region Rhein-Neckar schreibt daher den Teilregionalplan Windenergie von 2021 fort. In den regionalplanerischen Vorranggebieten ist die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen vorrangig zu konkurrierenden Raumnutzungen und Raumfunktionen möglich. Außerhalb dieser Gebiete sind Windenergieanlagen nach Abschluss des Planverfahrens nicht mehr privilegiert zulässig.
Für den Bereich der Stadt Neustadt an der Weinstraße wurden im Ergebnis eines mehrstufigen Planungs- und Abstimmungsprozesses keine Flächen ermittelt, die sich als Vorranggebiet für die regionalbedeutsame Windenergienutzung eignen.
Windpotenzialstudie der Stadt Neustadt an der Weinstraße
Ergänzend zu den Überlegungen auf Ebene der Regionalplanung hat sich auch die Stadt Neustadt an der Weinstraße im Rahmen der Flächennutzungsplanung mit dem Thema Windenergie befasst. Für den FNP 2040 wurde die Windpotenzialstudie aus dem Jahr 2017 fortgeschrieben. Auch hier wurde ein mehrstufiger Prüfprozess durchlaufen, der in der Begründung zum FNP beschrieben wird (vgl. Kapitel 8 Sonderbauflächen Windenergieanlagen, ab S. 139) und zusammen mit dem FNP vom Stadtrat beschlossen wurde.
Auch im Rahmen der Neustadter Windpotenzialstudie wurden aktuell keine Flächen identifiziert, die für die Windenergie empfohlen werden können.
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67434 Neustadt an der Weinstraße