Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen

Leistungsnummer: 99020048261000

Volltext

Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Erlaubnis, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze aufzusuchen? Dann müssen Sie jährlich eine Feldesabgabe zahlen. Damit die zuständige Bergbehörde die Höhe der Abgabe festsetzen kann, müssen Sie eine Feldesabgabeerklärung einreichen. 

Die bergrechtliche Erlaubnis – und damit auch die Feldesabgabe – betrifft sogenannte bergfreie Bodenschätze.

Die Abgabe richtet sich nach der Größe Ihres Erlaubnisfeldes und danach, wie lange Ihre Erlaubnis schon besteht. Pro angefangenem Quadratkilometer zahlen Sie:

  • im 1. Jahr: 5 Euro
  • im 2. Jahr: 10 Euro
  • im 3. Jahr: 15 Euro
  • im 4. Jahr: 20 Euro
  • ab dem 5. Jahr: 25 Euro

Die Kosten, die Ihnen im jeweiligen Jahr für die Suche nach Bodenschätzen entstehen, können auf die Abgabe angerechnet werden. Sie zahlen dann den errechneten Betrag.

Verfahrensablauf

Sie können die Feldesabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Wenn Sie die Erklärung online einreichen wollen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an. 
  • Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. 

Weiterer Ablauf:

  • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Feldesabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen. 
  • Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen. 
  • Die Behörde setzt die Feldesabgabe fest. 
  • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Höhe der Feldesabgabe mitgeteilt werden.

Zuständige Stelle

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Bergbauberechtigung zum gewerblichen Aufsuchen von Bodenschätzen.
  • Sie suchen bergfreie Bodenschätze innerhalb Ihres Erlaubnisfeldes auf.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen Ihre Feldesabgabeerklärung bis zum 31. Mai eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr einreichen. 

Wenn Sie aus einem wichtigen Grund mehr Zeit benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Bergbehörde eine Fristverlängerung beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, der von der zuständigen Bergbehörde bearbeitet wird
  • gegebenenfalls anschließende Klage beim Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)