Fördermöglichkeiten und Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung
Wir können umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden im Sanierungsgebiet im Einzelfall mit einem Zuschuss fördern.
Über einen Modernisierungsvertrag können Sie sich für umfängliche Gebäudesanierungen einen kommunalen Zuschuss von bis zu 50.000 € sichern. Voraussetzungen sind im Wesentlichen
- eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Darstellung von Bauabschnitten und Zeitplanung
- eine Kostenschätzung nach DIN 276 (alternativ: Angebote von Baufirmen)
- evtl. erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung und/oder Sanierungsgenehmigung)
Die genauen Modalitäten erfahren Sie bei der Stadtverwaltung und dem beauftragten Büro sowie in unserer Modernisierungsrichtlinie.
Weiterhin bestehen unter Umständen attraktive steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (vergleichbar den bestehenden Denkmalschutzabschreibungen) für abgestimmte Baumaßnahmen an Ihrem Objekt. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat hierzu eine Handreichung mit Erstinformationen erarbeitet.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wichtig: Alle Genehmigungen müssen zwingend vor Baumaßnahmenbeginn vorliegen. Sonst erlischt jeder Anspruch auf Förderung oder steuerliche Vorteile!
Ein Muster für einen solchen Modernisierungsvertrag finden Sie hier.