Bebauungsplan "Photovoltaikanlagen Benzenloch" (Vorentwurf) in den Ortsbezirken Duttweiler, Geinsheim und Lachen-Speyerdorf
Frühzeitige Beteiligung vom 26.04.2024 bis einschließlich 07.06.2024
Planungsanlass und -intention
Um den übergeordneten Klimazielen des Bundes und der Länder im Sinne der Erreichung der Klimaneutralität Rechnung tragen zu können, plant die Stadtwerke Neustadt GmbH eine Photovoltaik (PV) – Freiflächenanlage im Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu errichten.
Beabsichtigt ist eine rund 26 ha große Fläche für den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage zu nutzen. Im Rahmen einer durchgeführten Potenzialanalyse seitens der Abteilung Stadtplanung und der Abwägung verschiedener Standortalternativen, hat sich ein Standortbereich östlich des Diakonissen Mutterhauses sowie nördlich der Bundesstraße B 39 als geeignet herausgestellt.
Derzeit besteht für diesen Bereich kein Planungsrecht, was die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig macht. Darüber hinaus stehen dem Vorhaben aktuell noch verschiedene freiraumsichernde Ziele des Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar entgegen. Eine mögliche Abweichung von den Zielen für die Errichtung der Anlage, wird aktuell im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens durch die Obere Landesplanungsbehörde (SGD Süd) geprüft. Der Antrag hierzu wurde Ende 2023 eingereicht. Das geplante Vorhaben (Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung PV) entspricht bereits den Darstellungen des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans 2040. Ziel der Planung ist die Nutzung erneuerbarer Energien, welche einen entscheidenden Faktor zur Gewährleistung einer zukunftsorientierten Energieversorgung darstellt.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans besteht aus drei Teilflächen auf drei Gemarkungen und beläuft sich auf rd. 26 ha.
Im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf umfasst dieser teilweise das Flurstück mit der Nummer 9634/30. Im Ortsbezirk Duttweiler umfasst der Geltungsbereich vollständig die Flurstücks-Nummern 2792/3, 2793/11 (Tiefbrunnen) und 2793/14 sowie teilweise die Nummer 2792/4. Im Ortsbezirk Geinsheim umfasst dieser vollständig die Flurstücks-Nummern 7414, 7415, 7416, 7417, 7418/1, 7420 sowie 7426 und 7427. Die Flurstücke 7421, 7422, 7423, 7424 und 7425 zählen in Teilen zum Geltungsbereich.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.
Anlagen
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Begründung
Fachbeitrag Artenschutz
Fachbeitrag Naturschutz