Unsere Klimaschutzprinzipien
- Wir stellen grundsätzlich bis 2032 unseren kommunalen Fuhrpark sowie andere Arbeitsmaschinen und -geräte, soweit technisch möglich, auf E-Antriebe um.
- Wir setzen in unseren Liegenschaften grundsätzlich Wärmeerzeugungsanlagen ein, die auf Erneuerbaren Energien basieren oder schließen diese an effiziente Wärmenetze an. Bestehende Anlagen sollen unter den Gesichtspunkten der Nutzungsdauer bis 2035 durch EE-Anlagen ausgetauscht oder an das Wärmenetz angeschlossen werden.
- Wir kompensieren den Strombedarf für unsere Liegenschaften, unsere Straßenbeleuchtung und unseren Fuhrpark ab 2032 soweit wie möglich aus eigenen oder auf Neustadter Gemarkung liegenden EE-Anlagen.
- Wir reduzieren unseren Energieverbrauch deutlich durch eine beschleunigte Umrüstung der Straßen- und Gebäudebeleuchtung, dem Einsatz effizienter Elektrogeräte bei weißer Ware und IT, sowie durch die energetische Sanierung unserer Liegenschaften.
- Wir bestimmen auf unserem langfristigen Weg zu einem zirkulären Gebäudebestand erste Pilotprojekte zur Umsetzung des Cradle to Cradle Prinzips.
- Wir stellen unsere Beschaffung sukzessive auf Basis der Cradle to Cradle-Prinzipien um.
- Wir testen das Instrument der Klimawirkungsprüfung für ausgewählte Projekte mit dem Ziel, Klimaschutz kontinuierlich mitzudenken.
- Wir setzen in neuen Quartieren vorrangig auf Erneuerbare Energien bei der Wärme- und Stromversorgung oder auf einen Anschluss an effiziente Wärmenetze.
- Bei der energetischen Sanierung von Quartieren setzen wir verstärkt auf den Anschluss an effiziente Wärmenetze, die möglichst durch Erneuerbare Energien betrieben werden sollen.