Verbandbuch Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße


Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)

Firma/Einrichtung Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße

Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens

Bei Zeckenstich bitte folgende Daten eintragen => Datum und betroffene Hautpartie, Tätigkeit, Datum Zeckenentfernung – Entfernung selbstständig oder mit Arzt ggf. Anschrift.

Erste-Hilfe-Leistungen


Maximal 1 MB erlaubt


Maximal 2 MB und nur Dateien im Format PDF erlaubt

Nach DGUV Information 204-021

Ausgefüllte Meldeblätter werden beim Sachgebiet 122 gesammelt. Bitte auch alle "alten" Verbandbücher per Hauspost an uns senden!

Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistung

Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln.

Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten.

Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt oder der Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.

Verfahrenshinweis

Diese Formulare sollten idealerweise gemeinsam mit dem Erste-Hilfe-Material aufbewahrt werden. (QR-Code an Verbandskasten anbringen)

Die ausgefüllten Formulare sollten an einem Ort gesammelt werden, an dem der Zugriff Unbefugter vermieden werden kann. (Digital bei der Hauptabteilung 110) Analog nur auf Anfrage möglich: 122 Meldeblock Druckversion mit Logo und Anschrift

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Hauptabteilung .











(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)

Autor: Hauptabteilung