Verlängerung der Fahrerlaubnis (Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE)

Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE sind maximal fünf Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere fünf Jahre zu verlängern. Die Antragstellung kann maximal sechs Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Beantragen Sie die Verlängerung unbedingt rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt und Sie nach Ablauf der befristeten Fahrerlaubnis kein Kraftfahrzeug dieser Klassen mehr führen dürfen. 

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als zwei Jahre)
  • Führerschein im Original
  • ärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 5 FeV (nicht älter als ein Jahr)
  • augenärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)

Zusätzlich für die Klassen D, D1, D1E, DE:

  • behördliches Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro/Gültigkeit drei Monate)
  • Leistungstest nach der Anlage 5 zur FeV, erforderlich ab dem 50 Lj. (nicht älter als ein Jahr)