Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese sechs Monate vor Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wird im Rahmen des Antragsverfahrens überprüft.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als zwei Jahre)
- behördliches Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro/Gültigkeit drei Monate)
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung einer anerkannten Stelle über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichteinheiten
Zusätzlich für die Klassen C, C1, C1E, CE
- ärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 5 FeV (nicht älter als ein Jahr).
Falls eine medizinisch–psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich sein sollte, kann auf die Vorlage verzichtet werden. - augenärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
Zusätzlich für die Klassen D, D1, D1E, DE
- ärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 5 FeV (nicht älter als ein Jahr).
Falls eine medizinisch–psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich sein sollte, kann auf die Vorlage verzichtet werden. - augenärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Leistungstest nach der Anlage 5 zur FeV (nicht älter als ein Jahr)