Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Sie müssen die EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder eine entsprechende Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren besitzen (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder innerhalb der letzten fünf Jahre zwei Jahre besessen haben.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt. Der Antrag kann zur Gewährleistung der fristgerechten Verlängerung frühestens sechs Monaten vor Fristablauf gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
- Führerschein (Original)
- ärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 5 FeV (nicht älter als ein Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- behördliches Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro/Gültigkeit drei Monate)
- Leistungstest nach der Anlage 5 zur FeV (bei Ersterteilung der FzF und ab Vollendung des 60 LJ. nicht älter als ein Jahr)
- Zusätzlich bei Krankenfahrten: Bescheinigung einer anerkannten Stelle über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichteinheiten