Erweiterung der Fahrerlaubnis
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.
Beim erstmaligen Erwerb der Grundführerscheinklasse B ist grundsätzlich eine Fahrschule am Hauptwohnsitz (Neustadt) auszuwählen. Sofern ein Schul– bzw. Arbeitsverhältnis außerhalb vorliegt, kann eine Ausnahme unter Vorlage einer Schulbescheinigung oder eines Ausbildungs– bzw. Arbeitsvertrages (im Original) zugelassen werden.
Eine Übersicht der Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier: Übersicht Fahrerlaubnisklassen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
- Führerschein im Original
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung einer anerkannten Stelle über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichteinheiten
Zusätzlich für die Klassen Klassen C, C1, C1E, CE:
- ärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 5 FeV (nicht älter als ein Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
Zusätzlich für die Klassen D, D1, D1E, DE:
- ärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 5 FeV (nicht älter als ein Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 6 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Leistungstest nach der Anlage 5 zur FeV (nicht älter als ein Jahr)
- Behördliches Führungszeugnis (Beantragung im Bürgerbüro/Gültigkeit drei Monate)