Ersterteilung eines Führerscheins

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis. Die erste Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen AM, L und T) wird auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Der jeweilige Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters wird der Prüfauftrag an den TÜV abgegeben.

Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt wurde.

Beim erstmaligen Erwerb der Grundführerscheinklasse B ist grundsätzlich eine Fahrschule am Hauptwohnsitz (Neustadt) auszuwählen. Sofern ein Schul– bzw. Arbeitsverhältnis außerhalb vorliegt, kann eine Ausnahme unter Vorlage einer Schulbescheinigung oder eines Ausbildungs– bzw. Arbeitsvertrages zugelassen werden.

Eine Übersicht der Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier: Übersicht Fahrerlaubnisklassen

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als zwei Jahre)
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichteinheiten
  • Schulbescheinigung oder Ausbildungs– bzw. Arbeitsvertrag (Original)