Eintragung einer Schlüsselzahl (z.B. 96 oder 196):
Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3,5 Tonnen überschreiten, aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen. Die Schlüsselzahl B96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig ist.
Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Vorlage bei der Behörde zur Eintragung der Schlüsselzahl darf ein Jahr nicht überschreiten.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als zwei Jahre)
- Führerschein (Original)
- Teilnahmebescheinigung der jeweiligen Schulung im Original