Begleitetes Fahren ab 17 mit bis zu 2 Begleitpersonen und Begleitetes Fahren ab 17 mit mehr als 2 Begleitpersonen

Begleitetes Fahren ab 17

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Mit Erreichen des 18 Lj. dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung führen und können innerhalb von drei Monaten den Karteführerschein gegen Vorlage der BF17 Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters wird der Prüfauftrag an den TÜV abgegeben.

Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt wurde.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein (Original)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung einer anerkannten Stelle über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichteinheiten
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular: Antrag
  • Anlage zum Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben/eine Ausfertigung pro Begleitperson): Anlage
  • Kopie des Führerscheins und des Ausweises von jeder Begleitperson (jeweils Vorder– und Rückseite)