Beantragung einer Kontrollgerätekarte (Fahrer-/Werkstatt-/Unternehmenskarte)

Fahrerkarte:

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk– und Ruhezeiten bei einer gewerblichen Güter– und Personenbeförderung. Sie ist ab Ausstellung fünf Jahre gültig. Die Folgekarte kann frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf beantragt werden. Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Fahrerkarte mitführen.

Erforderliche Unterlagen:

  • EU-Kartenführerschein (Original)
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als zwei Jahre)
  • ggf. vorhandene Fahrerkarte (Original)

Unternehmenskarte:

Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen. Die Unternehmenskarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf erneuert werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel) der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, bei Weingütern Visitenkarte)
  • ggf. Vollmacht des Unternehmers und gültiger Pass oder Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • ggf. vorhandene Unternehmenskarte (Original)

Werkstattkarte:

Sie dient Werkstätten, Herstellern von Kontrollgeräten und Fahrzeugherstellern zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten. Die Werkstattkarte ist ein Jahr gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf erneuert werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel) der Unternehmerin oder des Unternehmers
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel) der Fachkraft
  • Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57b der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (max. drei Jahre gültig)
  • Schulungsnachweis nach § 57b Abs. 3 StVZO der verantwortlichen Fachkraft (max. drei Jahre gültig)
  • Arbeitsvertrag oder schriftliche Erklärung über das bestehende Arbeitsverhältnis als verantwortlichen Fachkraft
  • ggf. vorhandene Werkstattkarte (Original)