Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Wer im Ausland mit dem Auto fahren möchte, benötigt in vielen Ländern außerhalb der EU einen Internationalen Führerschein. Der Führerschein ist jedoch nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein (Scheckkartenführerschein) gültig und stellt keinen eigenständigen Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis dar.
Vor Ausstellung des internationalen Führerscheins ist eine Umstellung des Papierführerscheins in den EU–Kartenführerschein erforderlich. Auf Antrag erhalten Sie einen internationalen Führerschein, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und wenn Sie im Besitz der erforderlichen EU– oder EWR– Fahrerlaubnis nach einem ab dem 01. Januar 1999 verwendenden Muster sind.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als 2 Jahre)
- EU-Kartenführerschein (Original)