Ausstellung eines Ersatzführerscheins / Verlust / Diebstahl
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen bzw. abhandengekommen ist
- gestohlen wurde
- unbrauchbar geworden ist
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Bei Änderung des Familiennamens ist ein Umtausch nicht erforderlich, sofern der zuvor geführte Name im Personalausweis oder Reisepass ersichtlich ist.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
- aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als zwei Jahre)
- Führerschein (Original)
- bei Austragung der Auflage Sehhilfe ein augenärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib des Führerscheins erfolgt im Rahmen der Antragsstellung direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde.