Ausstellung eines Ersatzführerscheins / Verlust / Diebstahl

Wenn Ihr Führerschein

  • verloren gegangen bzw. abhandengekommen ist
  • gestohlen wurde
  • unbrauchbar geworden ist

benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Bei Änderung des Familiennamens ist ein Umtausch nicht erforderlich, sofern der zuvor geführte Name im Personalausweis oder Reisepass ersichtlich ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Reisepass oder gültiger Nationalpass mit Aufenthaltstitel)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in Papierform (nicht älter als zwei Jahre)
  • Führerschein (Original)
  • bei Austragung der Auflage Sehhilfe ein augenärztliches Gutachten nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als zwei Jahre)

Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib des Führerscheins erfolgt im Rahmen der Antragsstellung direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde.