Wohnsitz Ummeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
Wer eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis und / oder Reisepass bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Wohnungsgeberbestätigung (Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung)
- Ggf. ZB Teil I (KFZ-Schein) zur Änderung der Anschrift
Gebühr:
10,80 € für die Änderung der ZB Teil I
Wohnungsgeberbestätigung