Wohnsitz Ummeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)

Wer eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis und / oder Reisepass bzw. Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Wohnungsgeberbestätigung (Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung)
  • Ggf. ZB Teil I (KFZ-Schein) zur Änderung der Anschrift

Gebühr:
10,80 € für die Änderung der ZB Teil I

Wohnungsgeberbestätigung