Wohnsitz Abmeldung (Wegzug ins Ausland)

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Hinweis:
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.