Wohnsitz Anmeldung (Zuzug eines Deutschen oder EU-Bürgers aus einer anderen Gemeinde oder dem Ausland)

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

Diese Leistung hier online beantragen.

Erklärvideo zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis und / oder Reisepass bzw. Nationalpass und Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Wohnungsgeberbestätigung (Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung auf dem Formular als Eigenerklärung)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: Ggf. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. Die Urkunde muss ggf. mit einer Apostille / Legalisation versehen sein.

Wohnungsgeberbestätigung