Untersuchungsberechtigungsschein (Ausstellung)
Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass