Untersuchungsberechtigungsschein (Ausstellung)

Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass