Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels und/oder Reiseausweises

Sie benötigen erstmals einen Aufenthaltstitel oder Reiseausweis oder möchten einen bereits vorhandenen Aufenthaltstitel oder Reiseausweis verlängern lassen?

Erforderliche Unterlagen:

Hinweis:
Welche weiteren Unterlagen im Einzelfall ggf. noch benötigt werden, wird Ihnen im Rahmen der Vorsprache erläutert.
Alle Antragsteller ab 6 Jahren müssen zwecks Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich zu dem vereinbarten Termin erscheinen.

Bei einem Ehegattennachzug ist die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten mit Ausweisdokumenten erforderlich.

Die Gebühren richten sich nach der Aufenthaltsverordnung und sind ggf. bei Antragstellung zu entrichten.