Steuer ID (Bescheinigung)

Die steuerliche Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Wenn die Identifikationsnummer nicht mehr bekannt ist, kann die erneute Mitteilung beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gebühr:
gebührenfrei (Erstausstellung)
6,50 Euro (Folgeausstellung)

Hinweis:
Den Antrag kann nur die Person selbst stellen. Der Arbeitgeber kann diese Auskunft über einen Beschäftigten nicht erhalten

Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie hier: Informationsseite des BZSt zur steuerliche Identifikationsnummer