Steuer ID (Bescheinigung)
Die steuerliche Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Wenn die Identifikationsnummer nicht mehr bekannt ist, kann die erneute Mitteilung beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:
gebührenfrei (Erstausstellung)
6,50 Euro (Folgeausstellung)
Hinweis:
Den Antrag kann nur die Person selbst stellen. Der Arbeitgeber kann diese Auskunft über einen Beschäftigten nicht erhalten
Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie hier: Informationsseite des BZSt zur steuerliche Identifikationsnummer