Öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift

Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur zulässig, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Originalschriftstück

Gebühr:
15,00 Euro

Hinweis:
Sie müssen Ihren Wohnsitz, Ihren ständigen Aufenthalt oder Ihren ständigen Arbeitsplatz in Neustadt an der Weinstraße haben. Dies gilt nicht, wenn die Beglaubigung im Zusammenhang mit einer dieselbe Sache betreffenden Beglaubigung der Unterschrift einer anderen Person geschieht, die ihren Wohnsitz, ihren ständigen Aufenthalt oder ihren ständigen Arbeitsplatz hier hat.

Für die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde.