Amtliche Beglaubigung von Fotokopien

Eine Fotokopie / Abschrift kann amtlich beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die zu beglaubigende Fotokopie / Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen:

  • Originaldokument und Fotokopie

Gebühr:
3,00 Euro Beglaubigung
1,00 Euro Erstellung einer Kopie

Hinweis:
Eine Kopie / Abschrift kann nur dann amtlich beglaubigt werden, wenn das entsprechende Original vorgelegt wird. Wir behalten uns vor ggf. gebührenpflichtige Kopien zu erstellen.

Deutsche Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden dürfen nicht amtlich beglaubigt werden. Lediglich Standesbeamte dürfen beglaubigte Ablichtungen oder Abschriften aus den von ihnen geführten Personenstandsbüchern erstellen.