Amtliche Beglaubigung von Fotokopien
Eine Fotokopie / Abschrift kann amtlich beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die zu beglaubigende Fotokopie / Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient.
Erforderliche Unterlagen:
- Originaldokument und Fotokopie
Gebühr:
3,00 Euro Beglaubigung
1,00 Euro Erstellung einer Kopie
Hinweis:
Eine Kopie / Abschrift kann nur dann amtlich beglaubigt werden, wenn das entsprechende Original vorgelegt wird. Wir behalten uns vor ggf. gebührenpflichtige Kopien zu erstellen.
Deutsche Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden dürfen nicht amtlich beglaubigt werden. Lediglich Standesbeamte dürfen beglaubigte Ablichtungen oder Abschriften aus den von ihnen geführten Personenstandsbüchern erstellen.