Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten KFZ auf den gleichen Halter

Wurde ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, so kann es auf den bisherigen oder einen neuen Halter wieder zugelassen werden. Wurde das bisherige Kennzeichen reserviert, so kann es erneut zugeteilt werden. Daneben besteht die Möglichkeit ein anderes (Wunsch-) Kennzeichen zu erhalten

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Erforderliche Unterlagen:

  • ZB Teil I (Fahrzeugschein)
  • ZB Teil II (Fahrzeugbrief - nur bei Kennzeichenwechsel)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
  • Ggf. vorhandene Kennzeichenschilder
  • Bankverbindung / IBAN-Nummer
  • Bei Zulassung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person
  • Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers
  • Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Personalausweis/Reisepass
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat