Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges bei Kennzeichenmitnahme (Ummeldung)
Bei der Umschreibung handelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges.
Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel oder ein Wohnsitzwechsel stattgefunden hat. Hierbei sind folgende Unterscheidungen zu beachten
Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb von Neustadt mit Halterwechsel
Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Neustadt mit Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens
Umschreibung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen, deutschen Kennzeichen nach Neustadt ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens
weitere Informationen (Rechtsgrundlage)
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Erforderliche Unterlagen:
- ZB Teil I (Fahrzeugschein)
- ZB Teil II (Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer - nicht erforderlich bei Umschreibung ohne Halterwechsel)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
- Bankverbindung / IBAN-Nummer
- Bei Zulassung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person
- Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers
- Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Personalausweis/Reisepass
- Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat