Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen)

Wenn Sie eine Probefahrt oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung.

weitere Informationen (Rechtsgrundlage)

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein (Kopie)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief (Kopie)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
  • Bei Vertretung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person
  • Nachweis über die technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung - CoC, Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung), wenn die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
  • Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
  • Vollmacht