Historisches Kennzeichen (Oldtimer)

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,
weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
weitere Informationen (Rechtsgrundlage)

Erforderliche Unterlagen:

  • ZB Teil I (Fahrzeugschein)
  • ZB Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen: Bisherige Kennzeichenschilder
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers gem. § 23 StVZO 
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • Bankverbindung / IBAN-Nummer
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
  • Bei Zulassung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat