Änderung der Halterdaten (Name / Adresse)
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie z.B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
weitere Informationen
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Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Namensänderung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
- Bei Vertretung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person
- Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
- Vollmacht