Technische Änderung des Fahrzeugs
Sie haben eine technische Veränderung vornehmen lassen, bei der eine unverzügliche Korrektur der Fahrzeugdokumente erforderlich ist.
weitere Informationen (Rechtsgrundlage)
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
- Abnahmebestätigung einer zugelassenen Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- Bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bei Änderung der Schadstoffklasse: Einbaubescheinigung der Werkstatt und Betriebserlaubnis für das eingebaute Abgasreinigungssystem
- Bei Nachrüstung des Kat: Einbaubescheinigung für den KAT und die ABE des KAT
- Bei Vertretung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person
- Bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Vollmacht