Ersatzplaketten
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette/HU-Plakette) vom Kennzeichen gelöst hat, sind Sie als Halter verpflichtet eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf dem / den bisherigen oder auf dem / den neuen Kennzeichenschildern anbringen zu lassen.
Erforderliche Unterlagen:
- ZB Teil I (Fahrzeugschein) oder ZB Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
- Bei Vertretung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person
- Bitte beachten Sie, dass wir beide amtlichen Kennzeichen benötigen
- Vollmacht