Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland (Einfuhr)

Sie möchten ein Fahrzeug mit ausländischen Dokumenten zulassen?

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • Ausländische Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
  • Bankverbindung / IBAN-Nummer
  • Kaufvertrag
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus einem EU-Staat)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Nachweis der technischen Daten durch eine Bescheinigung des Herstellers oder Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Bei Zulassung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Personalausweis/Reisepass 
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat