Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland (Einfuhr)
Sie möchten ein Fahrzeug mit ausländischen Dokumenten zulassen?
Erforderliche Unterlagen:
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Ausländische Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
- Bankverbindung / IBAN-Nummer
- Kaufvertrag
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus einem EU-Staat)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Nachweis der technischen Daten durch eine Bescheinigung des Herstellers oder Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Bei Zulassung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Personalausweis/Reisepass
- Vollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat