Ausfuhrkennzeichen
Die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt ausschließlich um ein Fahrzeug, das bisher in Deutschland zugelassen war, ins Ausland zu überführen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen:
- ZB Teil I (Fahrzeugschein)
- ZB Teil II (Fahrzeugbrief)
- ggf. bisherige Kennzeichenschilder
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
- Erklärung zum Empfangsberechtigten (sofern der Antragstellende keinen Wohnsitz im Inland hat)
- Bankverbindung / IBAN-Nummer
- Bei Zulassung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person
Eine Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung ist immer erforderlich!
Vollmacht
Erklärung Empfangsbevollmächtigter
SEPA-Lastschriftmandat