Ausfuhrkennzeichen

Die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt ausschließlich um ein Fahrzeug, das bisher in Deutschland zugelassen war, ins Ausland zu überführen.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen:

  • ZB Teil I (Fahrzeugschein)
  • ZB Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ggf. bisherige Kennzeichenschilder
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. zusätzlich Aufenthaltstitel
  • Erklärung zum Empfangsberechtigten (sofern der Antragstellende keinen Wohnsitz im Inland hat)
  • Bankverbindung / IBAN-Nummer
  • Bei Zulassung durch einen Dritten: Schriftliche Vollmacht, Personaldokument des Halters, Personaldokument der bevollmächtigten Person

Eine Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung ist immer erforderlich!

Vollmacht
Erklärung Empfangsbevollmächtigter
SEPA-Lastschriftmandat