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Schon seit 2006 können alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Neustadt an der Weinstraße das Angebot „Handyparken“ nutzen.

In der Zwischenzeit kam es zu einigen Änderungen bei der Anzahl und dem Angebot der zertifizierten Betreiber. Ab sofort stehen die Betreiber Easypark, Mobilet, Parco, Parkster und Paybyphone mit ihren jeweiligen Apps zur Auswahl.

Die Autofahrerinnen und Autofahrer haben die Möglichkeit, ihre Parkgebühr auch über das Mobiltelefon zu bezahlen und können aus den aktuell sechs zertifizierten Anbietern, die zur Auswahl stehen, wählen.

Dabei starten die Nutzenden den Parkvorgang per App, Anruf oder SMS. Die Parkzeit kann ganz nach Bedarf beendet oder verlängert werden. So entfallen Überzahlungen und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets.

Beim Handyparken kooperiert die Stadt Neustadt an der Weinstraße mit smartparking e.V. (www.smartparking.de), einer bundesweit agierenden Initiative für die digitale Parkraumbewirtschaftung.

Um das Handyparken zu nutzen, benötigen die Nutzenden nur ein Mobiltelefon und die App des jeweiligen Anbieters ihrer Wahl, welche im entsprechenden Appstore zu finden ist. Die Apps unterscheiden sich in der Verbreitung, dem Preis, der Handhabung sowie insbesondere auch in den gebotenen Zusatzfunktionen.
Einige Apps bieten u.a. auch ein Kartensystem, mit dem sich zum Beispiel in einer fremden Stadt das Auto leicht wieder finden lässt.

Für welche App sich die Nutzenden letztendlich entscheiden, ist ihnen vollkommen frei überlassen. Alle Apps funktionieren mit dem Handyparksystem in Neustadt an der Weinstraße. Egal für welche App man sich entscheidet: Eine Zahlungsmethode muss in jedem Fall hinterlegt sein.

Den Nutzenden stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, möglich ist dabei auch die Abbuchung über die Mobilfunkrechnung.

Die Systemanbieter des Handyparkens erheben von den Nutzern neben den Parkgebühren ein geringfügiges Entgelt für die Inanspruchnahme des Systems. Manche dieser Apps bieten zusätzlich zur Abrechnung pro Parkvorgang auch eine Flatrate an, das heißt, die Nutzer bezahlen eine feste monatliche Gebühr und können dafür das Handyparken so oft nutzen wie sie wünschen.

Am Parkplatz vor Ort müssen die Nutzenden, die per Handy bezahlen möchten, zunächst den Standort ihres Fahrzeuges angeben, sei es über die Standorterkennung des Mobilgeräts, evtl. auch über das Fahrzeuginformationssystem* oder durch manuelle Eingabe in der App, per SMS oder telefonisch.

Das Anbringen einer Vignette ist für die Nutzung des Handyparkens in Neustadt an der Weinstraße anbieterunabhängig nicht mehr erforderlich. Die Nutzerin bzw. der Nutzer des Handyparkens kann die Vignette natürlich weiterhin freiwillig zur Verdeutlichung und als Hinweis auf die Teilnahme am Handyparken anbringen. Ob für ein Fahrzeug ein digitales Ticket gelöst wurde, erkennen die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung am Kennzeichen des Fahrzeugs, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Verkehrsüberwachung und Parkraumbewirtschaftung haben Zugriff auf das gesicherte Onlinesystem. Hierdurch kann die Parkkontrolle erfolgen. Bei der Überprüfung des Kennzeichens erscheint das Bestehen oder Nichtbestehen einer aktuell gültigen Zahlung der Parkgebühr für die jeweilige Zone.