Beteiligungsverfahren

Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 22.08.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange über die Vorschläge zur Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §47d Absatz 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Absatz 6 i.V.m. § 47 Absatz 6 BImSchG am Planaufstellungsverfahren wurden in der Zeit vom 27.10.2017 bis 30.11.2017 durchgeführt.

Zum Start des Beteiligungsverfahrens wurden das Instrument der Lärmaktionsplanung, das Konzept des Lärmaktionsplans der Stadt Neustadt an der Weinstraße und das laufende Planaufstellungsverfahren der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 26.10.2017 im Ratssaal vorgestellt.

Die bei der Informationsveranstaltung gezeigte Präsentation können Sie hier einsehen:

Präsentation Lärmaktionsplanung

Über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes hat der Stadtrat am 19.06.2018 in öffentlicher Sitzung beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung wurde der Lärmaktionsplan beschlossen.

Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen, insbesondere die Geschwindigkeitsreduzierungen auf den innerörtlichen Bundesstraßen, müssen beim Landesbetrieb Mobilität beantragt werden.