Lärmaktionsplanung
Aufbauend auf der Lärmkartierung erfolgt die Lärmaktionsplanung. Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der zuständigen Fachbehörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken.
Folgende Maßnahmen sind in der Regel geeignet Lärmbelastungen zu reduzieren.
- Verkehrslenkende Maßnahme
- Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen
- aktiver Schallschutz
- passiver Schallschutz
Dazu wird in einem ersten Schritt eine mögliche und sinnvolle Umsetzung der oben genannten Maßnahmen untersucht. Verkehrslenkende Maßnahmen sind in Neustadt fast gänzlich ausgeschlossen. Es werden deshalb vorwiegend geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen zum Tragen kommen können. Eine Reduzierung der innerstädtisch zulässigen Geschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf maximal 30 Kilometer pro Stunde erwirkt eine Lärmminderung von etwa 2 bis 3 dB(A).
Wo die Werte nach der Geschwindigkeitsreduzierung immer noch überschritten werden, wird geprüft ob aktiver Lärmschutz an der Lärmquelle, das heißt zum Beispiel in Form von Fahrbahnsanierungen, Lärmschutzwänden, sinnvoll erscheint (in der Regel in der Innenstadt nicht möglich) oder passiver Lärmschutz (Lärmschutzfenster in Verbindung mit Belüftungsanlagen) eventuell förderfähig ist. Diese wurden im zweiten Schritt mit dem Landesbetrieb Mobilität abgestimmt und danach der Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung vorgestellt, in deren Rahmen auch weitere Anregungen eingearbeitet wurden.