Strategische Lärmkartierung
Der Darstellung der Lärmbelastung in den strategischen Lärmkarten geht eine umfangreiche Datenerhebung und -bearbeitung voraus.
Grundlage für die Berechnungen ist das Digitale Geländemodell, das sich aus einem engmaschigen Netz von Höhenpunkten zusammensetzt. Auf dieses Digitale Geländemodell werden die georeferenzierten Straßen und Gebäude "fallen gelassen".
Die Gebäude erhalten ihre Höhe über das entsprechende Digitale Oberflächenmodell, in der 1. Stufe wurden noch pauschalisierte Gebäudehöhen verwendet. Den Gebäuden wurden Einwohner auf Grundlage der offiziellen Einwohnerzahlen zugeordnet.
Die Daten zu den Straßen (Straßenlage, Straßenbreite, Verkehrszahlen Tag/Nacht, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Straßenoberflächen und LKW-Anteile) wurden vom Landesbetrieb für Mobilität (LBM) bereitgestellt und in die Schallberechnungssoftware importiert.
Das Land Rheinland-Pfalz hat in der ersten wie auch in der zweiten Stufe eine landesweite Lärmkartierung (außerhalb der Ballungsräume) durchgeführt. In der zweiten Stufe wurden dazu alle Straßenabschnitte mit einem Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Kfz/24 berücksichtigt. Für die Stadt Neustadt findet dadurch in den strategischen Lärmkarten des Landes nur eine stückhafte Kartierung des Straßenverkehrslärms, Die Stadt Neustadt hat sich daher entschlossen, das zu kartierende Straßennetz auf Straßen mit einem DTV von mindestens 4.000 Kfz/24h auszuweiten. Den Zuschlag für die erweiterte Lärmkartierung sowie die darauf basierende Lärmaktionsplanung hat das Büro Modus Consult Karlsruhe erhalten.
Die Ergebnisdarstellung der berechneten Lärmbelastung erfolgt grafisch in Form strategischer Lärmkarten. In diesen Karten werden Gebiete mit ähnlichem Schallimmissionspegel farblich gleich ausgewiesen. Es wird jeweils eine Karte erstellt, die die Belastungen während des gesamten 24-Stunden-Tages (LDEN) abbildet und zusätzlich dazu eine Karte für die empfindlichere Nachtzeit (LN).
Zudem werden in der Betroffenheitskarte Bereiche, sogenannte Hotspots definiert, an denen die Anzahl der Einwohner je Quadratkilometer dargestellt werden, die in den jeweiligen Beurteilungszeiträumen dem Straßenverkehrslärm im Mittel von über 67 dB(A) ausgesetzt sind.