Wiederholungsbefragung
- Was ist die Wiederholungsbefragung?
Bei der Wiederholungsbefragung wird an 4 Prozent der Anschriften der Haushaltsbefragung und an Sonderbereichen des Typs Wohnheim erneut eine verkürzte Befragung (= kleiner Fragenkatalog) vorgenommen. Dabei müssen sich die Auskünfte im Rahmen der Wiederholungsbefragung auch auf den Zensusstichtag beziehen.
Es werden Haushalte befragt, die auch in der Haupterhebung befragt wurden, um einen direkten Vergleich der Ergebnisse zu haben.
- Welche Ziele verfolgt die Wiederholungsbefragung?
Die Wiederholungsbefragung dient der Überprüfung der Qualität der ermittelten Einwohnerzahl in der Haushaltsbefragung und somit der Messung der Zuverlässigkeit der Stichprobe. Das wesentliche Ziel der Wiederholungsbefragung bezieht sich auch auf die Überprüfung der festgestellten Existenzen und die damit verbundene Hochrechnung der Einwohnerzahl. Dafür werden die in der Wiederholungsbefragung erneut befragten Anschriften mit den Angaben der Haupterhebung personenscharf abgeglichen. Dadurch können mit der Wiederholungsbefragung potenzielle Messfehler der Erhebung aufgedeckt werden.
- Haben die Erkenntnisse aus der Wiederholungsbefragung Auswirkungen auf die Zensusergebnisse?
Die Erkenntnisse aus der Wiederholungsbefragung dienen lediglich zur Überprüfung. Die Zensusergebnisse selbst werden aufgrund der Wiederholungsbefragung nicht verändert bzw. korrigiert.
- Welche Merkmale werden bei der Wiederholungsbefragung erhoben?
Bei der Wiederholungsbefragung werden weniger Merkmale als bei der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis erhoben. Es werden lediglich Merkmale zu Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht und der Wohnungsstatus erfragt.