Erhebungsbeauftragte

  • Was sind Erhebungsbeauftragte?
    Erhebungsbeauftragte sind von den Statistischen Landesämtern oder den kommunalen Erhebungsstellen beauftragte Interviewerinnen und Interviewer, die für den Zensus 2022 die auskunftspflichtigen Personen befragen.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Erhebungsbeauftragte zu werden?
    - Die Erhebungsbeauftragten müssen volljährig sein.
    - Sie müssen zuverlässig und verantwortungsbewusst sein.
    - Sie sind kontaktfreudig, redegewandt und selbstsicher.
    - Sie arbeiten gewissenhaft, serviceorientiert und genau.
    - Sie können sich selbst und die Arbeit gut organisieren.
    - Sie können vertrauliche Informationen für sich behalten.
    - Sie sind zeitlich flexibel und mobil.
    - Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

  • Welche Aufgaben haben Erhebungsbeauftragte?
    Zu den Aufgabenfeldern der Erhebungsbeauftragten gehören insbesondere:
    - die Durchführung von persönlichen Interviews mit den auskunftspflichtigen Personen,
    - die Vorbegehung der zugewiesenen Anschriften im Vorfeld (vor dem Zensusstichtag) und die schriftliche Ankündigung bei den Bürgerinnen und Bürgern durch Einwurf von Erstankündigungsschreiben,
    - Ausfüllen von Erhebungs- und Arbeitsunterlagen

  • Woran erkenne ich, dass es sich wirklich um Erhebungsbeauftragte handelt?
    Die Erhebungsbeauftragten führen immer einen Dienstausweis mit sich, den die kommunalen Erhebungsstellen ausgestellt haben. Die Erhebungsbeauftragten weisen sich unaufgefordert mit dem Dienstausweis und ihrem amtlichen Lichtbildausweis vor der Befragung aus.Sollten die Erhebungsbeauftragten vergessen ihren Dienstausweis vorzuzeigen, sprechen Sie sie bitte daraufhin an.

  • Kann ich den Erhebungsbeauftragten meine personenbezogenen Daten anvertrauen?
    Alle Personen, die mit der Durchführung des Zensus betraut sind, wurden vor Aufnahme der Tätigkeit über die Sicherstellung des Datengeheimnisses und sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften sowie zur Wahrung des Statistikgeheimnisses belehrt und verpflichtet.
    Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.